!!! Informationen zu den Wildverwahrstellen vom Landratsamt !!!

Wichtige Informationen zu den eingerichteten Wildverwahrstellen des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis

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Die wichigsten Informationen inkl. der Adressen der Wildverwahrstellen können dem Dokument entnommen werden, das am Ende dieser Seite verlinkt ist!

Folgende Informationen lässt das Landratsamt den Jägerinnen und Jägern zukommen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Jägerinnen und Jäger,

 

zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest hat das Landratsamt den Auftrag, sogenannte Wildverwahrstellen einzurichten. Der Neckar- Odenwald- Kreis hat die Einrichtung von fünf solcher Räumlichkeiten in Mudau, Buchen, Osterburken, Schefflenz und Neunkirchen weitestgehend abgeschlossen. Es handelt sich um Container mit Kühleinrichtungen und Mülltonnen, deren Verwendung ab sofort möglich ist. 

An diesen Örtlichkeiten sollen Aufbrüche und andere Teile von Schwarzwild aus dem Jagdbetrieb von der Jägerschaft gesammelt und über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden. Auch wenn die Verwendung momentan noch nicht Pflicht ist, sollten alle Reviere ihre Schwarzwildabfälle zur Seuchenprophylaxe über diesen Weg entsorgen. Ziel ist, das Risiko einer Verbreitung von Afrikanischer Schweinepest und anderen Tierkrankheiten zu verringern.

Die Verwahrstellen sind nicht für die Entsorgung von Schwarzwildkadavern im Seuchenfall konzipiert. Nach derzeitigem Planungsstand wird die Bergung und Entsorgung von Seuchenwild unmittelbar durch das Landratsamt durchgeführt.

 

Der Landkreis trägt die Kosten für Errichtung, Wartung, Strom und die Kosten der regelmäßigen Leerungen. Die örtlichen Hegeringe haben sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die Betreuung der Verwahrstellen zu übernehmen. Den Hegeringleitern, in deren Bereich Verwahrstellen neu errichtet worden sind, wurden die Schlüssel bereits übergeben. Es handelt sich dabei um Transponder für elektronische Schließsysteme. Nicht nur den dem jeweiligen Hegering angeschlossenen Revieren steht die Benutzung offen. Auch für Revierinhaber von (im Kreisgebiet liegenden) Hegeringen ohne eigene Abgabemöglichkeit sowie für Revierinhaber ohne Mitgliedschaft im Jagdverband ist eine Verwendung vorgesehen. Für jedes Revier steht ein Transponder zur Verfügung. Für die Anmeldung können sich Vertreter der Jagdreviere an die jeweilige örtliche Hegeringleitung wenden. Transponder werden gegen Unterschrift registriert und ausgehändigt, bei Verlust sind 30,-€ für Ersatz zu entrichten.

Die Forstbetriebsleitungen werden vom Landratsamt direkt mit Schlüsseln ausgestattet. Wir bitten die Verantwortlichen der staatlichen Regiejagd, sich bezüglich Verwendung und Unterstützung der Einrichtungen mit den Hegeringleitern in Verbindung zu setzen.

 

In der Anlage übersenden wir eine Aufstellung der Adressen der Verwahrstellen und weitere Hinweise mit Bitte um Beachtung.

 

Neben den fünf neuen Verwahrstellen des Landkreises besteht weiterhin die Möglichkeit, Material beim Zweckverband Tierische Nebenprodukte Neckar- Franken in Hardheim, Breitenau 3, zu Betriebszeiten abzugeben.

Die Einrichtung der Kreisjägervereinigung Mosbach in Lohrbach bleibt ebenfalls weiterhin in Betrieb und in deren Verantwortung.

 

Achtung: Tot aufgefundenes Schwarzwild inklusive Unfallwild ist dem Veterinäramt zu melden und darf ohne Untersuchung nicht entsorgt werden!

 

Wir bitten, die Infos in geeigneter Weise den Jägerinnen und Jägern bekannt zu geben. Für Rückfragen stehen das Veterinäramt und das Kreisjagdamt gerne zur Verfügung.

 

Dr. Ulrich Bennemann 
Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis 
Fachbereich 2- Veterinärwesen / Lebensmittelüberwachung 
Gebäude B 5, Zimmer 002 
St.-Rochus-Str. 12, 74722 Buchen 
  
Tel:  06261-84 1450 und 06281-5212 1450
Fax: 06261-84 4720 und 06281-5212 4720 
veterinaeramt(at)neckar-odenwald-kreis.de 
www.neckar-odenwald-kreis.de